Ihr Vorteil

Die staatliche Förderung für Ihre Beratung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Möglichkeit der Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der sogenannten „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Hier werden Beratungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 90% gefördert. Die Blume und Dobe Unternehmensberatung GmbH erfüllt alle Anforderungen des BAFA und ist zertifizierter Beratungsdienstleister.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Das BAFA fördert kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, welche bereits gegründet wurden. Hierbei wird unterteilt in drei verschiedene Arten von Unternehmen. Einerseits werden Jungunternehmen, welche nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, gefördert. Sie haben die Möglichkeit, die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchzuführen und abzurechnen. Außerdem gilt das Förderprogramm für Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung, hier wird die Leistung auf nicht mehr als fünf Tage pro Beratungsschwerpunkt begrenzt, die Beratungstage müssen aufeinander folgen. Ein weiterer Adressat des Förderprogramms sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

 

Was beinhaltet das Förderprogramm?

Zunächst einmal geht es um eine allgemeine Beratung zur Klärung aller wirtschaftlicher, finanzieller, personeller oder organisatorischer Fragen des Unternehmens. Gefördert wird zudem eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen in Schwierigkeiten haben darüber hinaus die Möglichkeit einer Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen der Beratung. Spezielle Beratungen, gegen strukturelle Ungleichheiten, können von bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen, welche von Frauen geführt werden und welche zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Auch zählen sich Unternehmen dazu, welche von Menschen mit Behinderung oder Migranten geführt werden sowie diese, die zur besseren Integration solcher beitragen. Außerdem dürfen sich Unternehmen zugehörig zählen, wenn sie zur Fachkräftesicherung und -gewinnung oder zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen.

 

Wie wird gefördert? – Der Ablauf des Förderprogramms

Für Jungunternehmen ist es Pflicht, vor einer tatsächlichen Beratung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner nach Wahl zu führen, um die Voraussetzungen zu klären; Bestandsunternehmen steht dies frei. Der Ansprechpartner muss dabei bei der zuständigen Leitstelle als „Regionalpartner“ registriert sein. Zwischen diesem ersten Informationsgespräch und der tatsächlichen Antragsstellung dürfen dabei maximal drei Monate liegen. Der Antrag kann nur online auf der Website des BAFA gestellt werden, die Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen anschließend über das Ergebnis sowie Bedingungen, Fristen und benötigte Nachweise. Sobald die Leitstelle die Unterlagen an das BAFA weitergeleitet hat, wird der Vorgang dort weiterbearbeitet. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

 

Checkliste benötigter Nachweise


Sie müssen folgende Nachweise bis spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens in Ihren Antrag hochladen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU sowie Zusatzinformations-Erklärung
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragsstellers als Nachweis der Zahlung des Honorars